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Infoseite zur Gewaltprävention im öffentlichen Dienst

Willkommen auf der Internetseite der polizeilichen Ansprechstelle rund um Gewaltprävention und Sicherheit im öffentlichen Dienst (ARGUS öD). Hier finden Sie unser Präventions- und Beratungsangebot sowie Empfehlungen für den Umgang mit Gewaltvorfällen – sowohl vor, während als auch nach einem solchen Ereignis. 

Wir von der Polizei stehen Ihnen zur Seite, um einen sicheren Rahmen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.

Mit einem Klick auf die Kacheln springen Sie direkt zu dem entsprechenden Informationsangebot.

Ansprechstelle rund um Gewaltprävention und Sicherheit öffentlicher Dienst (ARGUS öD)

Die polizeiliche Ansprechstelle (ARGUS öD) richtet sich an alle Beschäftigten bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern in Baden-Württemberg. Dazu zählen Gebietskörperschaften und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts. Unser Angebot ist sowohl für die öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse von Beamten und Richtern als auch für die privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse der Angestellten.

Die Ansprechstelle wurde ins Leben gerufen, um eine zentrale und landesweite Institution für die Unterstützung von Betroffenen von Gewaltübergriffen im öffentlichen Dienst zu schaffen. Trotz der bereits bestehenden Melde- und Ansprechstellen fehlte bislang eine umfassende Anlaufstelle, die alle Belange in diesem sensiblen Bereich abdeckt.

Unsere Aufgaben sind vielfältig: Wir leisten Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit, fördern die Vernetzung zwischen verschiedenen Institutionen und bieten umfassende Unterstützung und Beratung. ARGUS öD vermittelt Beratungs- und Informationsangebote, stellt Medien zur Verfügung und betreibt diese Internetseite, um Empfehlungen vor, während und nach einem Gewaltvorfall bereitzustellen. Dabei arbeiten wir eng mit den regionalen Referaten für Prävention bei den Polizeipräsidien zusammen und vermitteln an diese.

Die Ansprechstelle ist auf Anweisung des Innenministeriums beim Referat Prävention des Landeskriminalamts angegliedert. Unser Team besteht aus erfahrenen Polizeikräften, die über umfangreiche Kenntnisse in der Gewaltprävention verfügen. Seit ihrer Gründung im Jahr 2025 steht die Ansprechstelle bereit, um Ihnen in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen und einen sicheren Rahmen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu schaffen.

Hintergrundwissen zu Gewalt im öffentlichen Dienst

Studien in den letzten Jahren als auch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigen einen besorgniserregenden Anstieg gewalttätiger Übergriffe im öffentlichen Dienst. Beispielsweise erleben Polizei- und Rettungskräfte, aber auch Lehrkräfte sowie Mitarbeitende in Behörden mit Publikumsverkehr zunehmend Gewalt in ihrem Arbeitsumfeld. Diese steigenden Fallzahlen verdeutlichen, dass Gewalt im öffentlichen Dienst ein ernstzunehmendes Problem darstellt.

Die Ursachen für gewalttätige Übergriffe sind komplex und können nicht auf einfache Erklärungsansätze reduziert werden. Vielmehr handelt es sich um ein Zusammenspiel verschiedener Einflussfaktoren. Zunehmende Arbeitsverdichtung und eine steigende Komplexität der Aufgaben führen oft zu Stress und Frustration. Lange Wartezeiten und schwer nachvollziehbare Verwaltungsabläufe tragen ebenfalls zur Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger bei. Wenn behördliche Entscheidungen als nachteilig empfunden werden, kann dies zu Konflikten führen, die sich in Form von Aggression und Gewalt gegenüber den Beschäftigten entladen.

Der Begriff „Gewalt“ in der Arbeitswelt, wie er von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) definiert wird, umfasst eine Vielzahl inakzeptabler Verhaltensweisen und Praktiken. Diese können einmalige oder wiederholte Vorfälle sein, die auf physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden abzielen oder diesen zur Folge haben. Auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung fallen unter diesen Begriff. Die Unterstützungsleistungen unserer Ansprechstelle konzentrieren sich insbesondere auf externe Gewalt, die von außenstehenden Personen initiiert wird.

Prävention von Gewalt bedeutet, rechtswidrige Handlungen bereits im Vorfeld zu verhindern. Ziel unserer Ansprechstelle ist es, präventive Maßnahmen verfügbar zu machen, um die Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu fördern. Durch gezielte Aufklärungs- und Unterstützungsangebote möchten wir dazu beitragen, gewalttätige Übergriffe zu vermeiden und ein respektvolles Miteinander zu fördern.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der ARGUS öD?

Die Ansprechstelle ist eine zentrale polizeiliche Anlaufstelle, die Erwartungen und Anforderungen im Umgang mit Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst bündelt, Präventionsmaßnahmen fördert, Betroffene unterstützt und die ressortübergreifende Zusammenarbeit sowie Bewusstsein für das Thema stärkt.

Wer kann die Ansprechstelle kontaktieren?
Jede beschäftigte Person im öffentlichen Dienst, die berufsbezogene Fragen zur Gewaltprävention hat oder Unterstützung benötigt, kann die Ansprechstelle kontaktieren – sowohl Mitarbeitende als auch Vorgesetzte.
Welche Präventionsmaßnahmen werden angeboten?
Die Ansprechstelle vermittelt polizeiliche Schulungen, Beratungen, Informationsveranstaltungen und Materialien zu Themen, die die Sicherheit im Arbeitsalltag erhöhen.
Wie kann ich eine Schulung zur Gewaltprävention anfordern?

Anfragen für Vorträge und Beratungsgespräche können per E-Mail oder telefonisch an die Referate Prävention Ihres örtlich zuständigen Polizeipräsidiums gerichtet werden. Wer für Sie zuständig ist, erfahren sie in unserem Dienststellenfinder.

Was kann ich tun, wenn ich Zeuge von Gewalt im öffentlichen Dienst werde?
Es ist wichtig, umgehend die Polizei zu informieren auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Straftat vorliegt. Wir empfehlen auch, den Vorfall intern zu melden. Ebenso finden Sie auf dieser Seite passende Hilfs- und Beratungsangebote.
Welche Unterstützung gibt es für Opfer von Gewalt?
Betroffene von Gewalt sollten dies umgehend bei der Polizei anzeigen, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Straftat vorliegt. Die Online Datenbank für Betroffene von Straftaten auf der Internetseite www.odabs.org ermöglicht es, sich anonym über die Betreuungs- und Hilfsmöglichkeiten in der jeweiligen Region zu informieren. Weitere Informationen zu Hilfs- und Beratungsangeboten finden Sie hier.
Wie kann ich einen Vorfall von Gewalt melden?

Bei einem akuten Fall telefonisch über die Notrufnummer 110, über die Onlinewache oder bei jeder Polizeidienststelle. Jede Person ist hierzu berechtigt. Bedenken Sie aber, dass die Polizei, wenn sie Kenntnis über eine Straftat erlangt nach der Strafprozessordnung dazu verpflichtet ist, auch gegen Ihren Willen Ermittlungen aufzunehmen und eine Anzeige der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Je nach Vorfall und Berufsgruppe finden Sie auf dieser Seite passende Hilfs- und Beratungsangebote.

Medienangebot

Hier finden Sie eine thematische Auswahl an Medien der Polizei Baden-Württemberg, des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) und anderer Anbieter.

Wie Sie sich vor Übergriffen Ihrer Kunden schützen können

Faltblatt

Beschäftigte vor Übergriffen schützen

Broschüre DIN A5

Opferschutz

Broschüre

Handlungsleitfaden zur Prävention und Belästigung in öffentlichen Einrichtungen

Broschüre DIN A4

Sicherheit für Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger sowie andere Personen mit Gefährdungsrisiko

Broschüre quadratisch (21 cm)

    Beratungs- und Schulungsangebot der Polizei:

    Polizeiliches Programm „Sicherheit im Arbeitsalltag“

    Gewaltvorfälle am Arbeitsplatz reduzieren

    Sorgen Sie sich um Ihre Sicherheit oder die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden?

    Das polizeiliche Programm zum Schutz vor gewalttätigen Übergriffen richtet sich an Personalverantwortliche und Mitarbeitende.

    Für Personalverantwortliche, wie Behörden- oder Firmenleitungen, bietet es direkt im Arbeitsumfeld ein individuell auf die spezifischen Gefährdungen abgestimmtes Beratungsgespräch. Mitarbeitende mit Kundenkontakt informiert ein interaktiv gestalteter Vortrag. Das Beratungsgespräch und der Vortrag beinhalten wertvolle Tipps zum Schutz vor Gewalt im Arbeitsalltag.

    Folgende Themen stehen zur Auswahl:

    Ursachen von Gewalt am Arbeitsplatz

    Rechtliche Grundlagen

    Technische und bauliche Maßnahmen

    Organisatorische Maßnahmen

    Persönliche Verhaltensempfehlungen

    Nachsorge

    Zunächst geht es darum, welche präventive Maßnahmen im Vorfeld getroffen werden können. Weiterhin gibt es für den Fall während eines Übergriffs praktische Verhaltenshinweise. Hilfreiche Informationen, wenn es passiert ist, runden das Programm ab.

    Der Fokus liegt dabei ausschließlich auf der externen Gewalt, die von außenstehenden Personen ausgeht.

    Einen Vortrag und ein Beratungsgespräch können Sie über das zuständige Referat Prävention Ihres regionalen Polizeipräsidiums buchen.


    So können Sie direkt Kontakt mit der Polizei aufnehmen:

    Die folgenden Tipps zeigen, wie Sie sich in akuten Gefahrensituationen verhalten sollten:

    Helfen Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

    Achten Sie auf räumliche Distanz. Sprechen Sie Opfer an: „Kommen Sie her zu uns, wir helfen Ihnen!“ Provozieren Sie Täterin oder Täter nicht und siezen Sie diese, sonst könnten Außenstehende einen rein persönlichen Streit vermuten. Setzen Sie nicht Ihre Gesundheit aufs Spiel.

    Rufen Sie die Polizei unter 110.

    Bitten Sie auch Umstehende dies zu tun. Der Notruf ist kostenfrei. 

    Der W-Regel nach schildern Sie: 

    • Wo passiert etwas? 
    • Was passiert?
    • Wer ist beteiligt und meldet? 
    • Warten Sie auf Rückfragen und legen Sie nicht selber auf.

    Bitten Sie andere um Mithilfe.

    Fordern Sie andere direkt und aktiv zur Unterstützung auf, um gemeinsam einzuschreiten.

    Prägen Sie sich Merkmale von Täterinnen und Täter ein.

    Filmen und fotografieren Sie. Merken Sie sich: Wie groß ist der Täter/die Täterin? Welche Haarfarbe hat er oder sie? Wie war er oder sie bekleidet? Gibt es Besonderheiten?
    Welches Kennzeichen hatte das Fluchtauto?

    Kümmern Sie sich um Opfer.

    Kümmern Sie sich unverzüglich um verletzte Personen und alarmieren Sie den Rettungsdienst.

    Sagen Sie als Zeuge aus.

    Angst, Zeitmangel oder Bequemlichkeit sind keine Gründe nicht auszusagen. Jede Kleinigkeit kann wichtig sein. Bieten Sie sich aktiv der Polizei als Zeuge an.

    Kontakt zur Ansprechstelle

    Wenn Sie noch weitere Fragen haben, die auf unserer Internetseite nicht beantwortet wurden, zögern Sie bitte nicht, sich unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten an uns zu wenden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.

    • Taubenheimstraße 85, 70372 Stuttgart

    • Geschäftszeiten:
      Montag – Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

    • 0711 5401 1004

    • STUTTGART.LKA.PRAEVENTION@polizei.bwl.de

    Hilfs- und Beratungsangebote:

    Hier finden Sie eine von uns zusammengestellte Auswahl von Hilfs- und Beratungsangeboten, die Sie nach verschiedenen Themenbereichen filtern können, um gezielt die Informationen zu erhalten, die Ihren Bedürfnissen am besten entsprechen.

    Psychotherapie-Informations-Dienst (PID)

    Tel: 030 209166330 www.psychotherapiesuche.de

    UKBW – Psychotherapeutenverfahren (PTV)

    Kundenkommunikationscenter der UKBW
    Tel: 0711 9321-0

    BIOS – Behandlungsinitiative Opferschutz

    Tel: 0721 47043935 www.bios-bw.com

    Polizei Baden-Württemberg

    Polizeilicher Opferschutz
    https://praevention.polizei-bw.de/praevention/opferschutz/

    Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)

    Polizeilicher Opferschutz
    https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/

    WEISSER RING e.V.

    Tel: 116 006 https://nostalk.de

    Bundesministerium für Justiz

    Datenbank mit Hilfsangeboten
    www.hilfe-info.de

    Opferbeauftragter der Landesregierung

    Tel: 0711 279-2093 Opferbeauftragter@jum.bwl.de

    Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

    Tel: 116 016
    www.hilfetelefon.de

    Hilfetelefon Gewalt an Männern

    Tel: 0800 1239900
    www.maennerhilfetelefon.de

    Telefonseelsorge

    Tel: 0800 1110-111/-222
    www.telefonseelsorge.de

    Antidiskriminierungsstelle Baden-Württemberg

    Tel: 0711 123-3990/-3918
    www.lads-bw.de

    ODABS

    Online Datenbank für Betroffene von Straftaten

    www.odabs.org

    Landesstiftung Opferschutz

    www.landesstiftung-opferschutz.de

    Internet-Beschwerdestelle

    Tel: 0221 700048-0
    www.internet-beschwerdestelle.de

    Hatefree

    Tel: 0941 94556363
    www.hatefree.de

    Initiative Toleranz im Netz

    Tel: 0711 279-4527
    www.initiative-toleranz-im-netz.de

    Seminarangebot der UKBW

    Tel: 0711 9321-0
    https://akademie.ukbw.de